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Beratungs- und Fachstellen in München
In München gibt es eine Reihe von Beratungs- sowie Fachstellen. Die Beratungsstellen stehen älteren Menschen und Angehörigen zur Verfügung, wenn diese sich vorsorglich beraten lassen möchten oder wenn Unterstützung benötigt wird. Diese bieten Hausbesuche an, einige von ihnen haben auch inhaltliche Schwerpunkte, z. B. für ältere Migrantinnen und Migranten oder zum Thema Demenz.

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Die Fachstellen für pflegende Angehörige bieten hingegen Unterstützung für Menschen, die in einer konkreten Versorgungs- und Pflegesituation Informationen und Hilfe benötigen. Neben kostenfreier, neutraler und anonymer Beratung (per Telefon, Brief bzw. Mail oder persönlich in der Einrichtung oder als Hausbesuch) rund um die Themen Alter, Pflege und Demenz stehen vor allem Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten im Mittelpunkt, damit Pflegebedürftige möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können. Über die Beratung zu Pflege- und Wohnformen sowie Fortbildungskurse hinaus werden z. B. Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige angeboten sowie Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Demenz-Helferkreise zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder Besuchs- und Begleitdienste für ältere Menschen.
Monika Pfaff von der Fachstelle für pflegende Angehörige bei der MÜNCHENSTIFT schildert typische Probleme:
Die häusliche Pflege wird anfangs von vielen Angehörigen unterschätzt. Sie kommen häufig erst in die Beratungsstelle, wenn sie den Anforderungen kaum noch gerecht werden. Es empfiehlt sich daher, sich möglichst frühzeitig in der Beratungsstelle zu informieren und persönlichen Rat zu suchen.
In einer persönlichen Sprechstunde ohne den Betroffenen können die Pflegenden ihre Situation schildern. Pflegende Angehörige sind häufig psychisch und körperlich enorm belastet und haben den Blick auf sich selbst verloren. Besonders bei der Pflege von Demenzkranken erleben wir bei den Angehörigen diese große Belastung. Sie sind meist rund um die Uhr mit der Versorgung und Betreuung beschäftigt und stellen eigene Wünsche und Bedürfnisse völlig zurück. Es fällt ihnen zudem schwer, sich anderen Personen anzuvertrauen. Entlastungsangebote wie der stundenweise Einsatz von Demenzhelfern oder die Betreuung durch Tagespflegen werden gerne angenommen.
Die Fachstelle begleitet pflegende Angehörige bei ihrer schweren Aufgabe, koordiniert Hilfsangebote, unterstützt bei der Beantragung von Leistungen durch die Pflegekasse. Dadurch entstehen häufig komplexe Fallbegleitungen, die über eine lange Zeit dauern können.

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Gut zu wissen…
Umzug in ein Pflegeheim
Derzeit werden viele Menschen zu Hause gepflegt. Für pflegende Angehörige ist dies oft eine große Herausforderung. So kann ein Umzug in eine vollstationäre Einrichtung die beste Lösung sein. Das fällt oft schwer. Häufig können Pflegebedürftige ihren Hilfebedarf nicht realistisch einschätzen, vor allem demenziell Erkrankte. Dabei haben sie einen steigenden Hilfe- und Betreuungsbedarf, der ambulant kaum noch zu leisten ist.
Vielen Senior:innen mit Unterstützungsbedarf, die allein leben, fehlt die notwendige Hilfe, sie können ihre Wohnung nicht mehr verlassen und vereinsamen. Auch hier sollte ein Umzug in ein Pflegeheim erwogen werden, da sich damit die Lebensqualität deutlich verbessern kann. Der beschwerliche Alltag mit Putzen und Kochen entfällt und das räumliche Umfeld im Pflegeheim ist barrierefrei.
Wer sich für einen Umzug entscheidet, sollte ihn möglichst gut vorbereiten. Schauen Sie sich verschiedene Einrichtungen an, vereinbaren Sie Termine mit der Kundenbetreuung vor Ort und lassen Sie sich beraten. So bekommen Sie einen Überblick und können eine gute Entscheidung treffen. Für die Pflegebedürftigen könnte auch ein Kurzzeitpflegeaufenthalt in der gewählten Einrichtung hilfreich sein, um im Anschluss eine Entscheidung zu treffen. Auch der Besuch einer Tagespflege, wie sie einige MÜNCHENSTIFT-Häuser anbieten, dient der Entlastung der Pflegeperson und ist gleichzeitig eine gute Möglichkeit zum Ken-nenlernen einer Einrichtung.
Pflege und Beruf vereinbaren
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, stehen Angehörige oft vor der Frage, wie sich Pflege und Beruf vereinbaren lassen. Viele Arbeitgeber reagieren verständnisvoll und gewähren Urlaub für die erste Organisation zu Hause. Oftmals müssen die Angehörigen auch einen Teil der häuslichen Pflege übernehmen und haben dann finanzielle Einbußen.
Bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf 10 Tage Freistellung. Diese Regelung dient zur Unterstützung bei der Erstversorgung und weiteren Organisation der häuslichen Pflege. Für diese Zeit kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden und der Antrag dafür bei der Pflegekasse angefordert werden.
Voraussetzungen für Pflegeunterstützungsgeld:
- Die Situation ist unerwartet eingetreten
- Die Antragssteller sind Angehörige der pflegebedürftigen Person, wie z. B. Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen, Kinder und Enkelkinder, Schwiegereltern und Schwiegerkinder
- Die Betroffenen sind bereits in einen Pflegegrad eingestuft oder es besteht ein erhöhter Pflegebedarf
- Angehörige im Angestelltenverhältnis benötigen eine kurzfristige Freistellung
- Die Betroffenen sind bei einer deutschen Krankenversicherung versichert
Der Antrag muss zeitnah bei der Pflegekasse gestellt werden. Dazu ist ein ärztliches Attest nötig, in dem die Pflegebedürftigkeit bestätigt wird. Der Anspruch wird geprüft. Kein Anspruch besteht bei entfernten Verwandten oder Bekannten. Dies wird jedoch immer im Einzelfall geprüft.

Fachstelle für pflegende Angehörige
☎ 089/620 20-317
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